AGB 
für Veranstaltungen und Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von PR!MA.Management. | Claudia Kellner
Stand 02.10.2024
 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme an allen Veranstaltungen von PR!MA.Management | Claudia Kellner (im Folgenden PR!MA), sofern für eine Veranstaltung nicht im Einzelfall besondere AGB aufgeführt sind. Die AGB gelten für die Seminare, Kurse, Workshops und Veranstaltungen (im Folgenden Veranstaltungen) sowohl als Online- oder Präsenz-Formate unabhängig davon, ob es sich um kostenfreie oder kostenpflichtige Formate handelt.

(2) Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PR!MA Veranstaltungen an. Sollte die Anmeldung durch eine andere als die angemeldete Person vorgenommen werden, so wird mit der Anmeldung durch diese erklärt, dass eine wirksame Zustimmung zu allen hier aufgeführten Bedingungen durch die teilnehmende Person vorliegt. Dies gilt auch für kurzfristig geschickte Ersatzpersonen und die ursprünglich angemeldete Person hat dies zu verantworten.

(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. PR!MA liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- oder sonstige kundenseitigen Bedingungen erkennt PR!MA nicht an.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Veranstaltungen von PR!MA stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Interessierte, sich zu den angebotenen Seminaren sowie den sonstigen Veranstaltungen anzumelden.

(2) Die Teilnehmenden melden sich schriftlich online an. Die PR!MA bestätigt die Anmeldung ebenfalls schriftlich online und somit verbindlich zurück, vorbehaltlich einer späteren Absage.

(3) Ein Veranstaltungsvertrag mit PR!MA kommt zustande, indem PR!MA die Teilnahmegebühr in Rechnung stellt. Die Rechnungsstellung gilt als Annahme des Angebotes. Bei kostenfreien Formaten gilt bereits die Anmeldebestätigung als Annahme des Angebots.

(4) PR!MA ist berechtigt, eine als Präsenzversion gebuchte Veranstaltung in eine Onlineversion umzuwandeln, wenn die Durchführung in Präsenz nicht gewährleistet werden kann, ohne dass dies die Teilnehmenden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 3 Anmelde- / Stornierungsbedingungen

(1) Es wird um rechtzeitige Anmeldung (bis 4 Wochen vor Beginn) zu den Veranstaltungen gebeten. Bei Anmeldung ab 28 Tagen vor Beginn ist bei Präsenzveranstaltungen keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Wird die Veranstaltung als Online-Format angeboten, ist eine kostenfreie Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor Beginn möglich.

(2) Bei Stornierung einer Präsenzveranstaltung bis einschließlich 28 Tagen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €, bis 14 Tage vor Beginn 50%, danach, auch bei Nichterscheinen, die volle Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist möglich. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. 

(3) Bei Stornierung der Anmeldung zu einer im Online-Format angebotenen Veranstaltung bis einschließlich 14 Tagen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €, bis 7 Tage vor Beginn 50%, danach, auch bei Nichterscheinen, die volle Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist möglich. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

(4)  Detaillierte Fristen und Konditionen sind den Informationen zu jeder Veranstaltung zu entnehmen. Diese können ggf. von (3) abweichen. Bei personenbeschränkten Veranstaltungen werden alle Anmeldungen ausschließlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahmen besteht nicht.

(5) Eine Eintrittskarte für Veranstaltungen wird i.d.R. nicht postalisch versendet. Die Zugangsdaten werden per Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

 

§ 4 Leistungsumfang

(1) In der Teilnahmegebühr sind die Kosten der Veranstaltungsunterlagen sowie eine Teilnahmebestätigung enthalten.

(2) Die Teilnehmenden erhalten ihre Veranstaltungsunterlagen im Verlauf der Präsenzveranstaltung ausgehändigt bzw. bei Online-Formaten in elektronischer Form übermittelt.

(3) Teilnahmebestätigungen werden nur zu kostenpflichtigen Veranstaltungen ausgestellt.

 

§ 5 Preis, Fälligkeit, Bezahlung, Zahlungsverzug

(1) Für die Veranstaltungen von PR!MA gelten ausschließlich die auf www.primamanagement.de notierten Preise jeder Veranstaltung.

(2) Sollte von teilnehmenden Personen die Voraussetzungen für einen Aktionscode erfüllt sein oder ein Gutschein vorliegen, ist dieser bei Anmeldung anzugeben. Ein nach Rechnungsstellung eingereichter Aktionscode oder Gutschein kann nicht mehr berücksichtigt werden.

(3) Die Teilnahmegebühr wird vorbehaltlich Absatz 7 mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. PR!MA behält sich vor, die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung zu stellen. Skonto wird nicht gewährt.

(4) PR!MA behält sich vor, eine Vorkasse in Höhe der Teilnahmegebühr zu verlangen. Die Anmeldung wird nach Zahlungseingang bearbeitet. PR!MA behält sich das Recht vor, eine Teilnahme abzulehnen, wenn zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns offene Rechnungen bestehen. Ausnahmen sind individuell abzusprechen.

(5) Die mit den Anmeldeformularen angeforderten Informationen zur Rechnungsstellung (z. B. Adresse, Kostenstellen, Hinweise, Bestellzeichen usw.) sind korrekt an PR!MA zu übermitteln. PR!MA ist berechtigt, für nachträgliche Rechnungsänderungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. zu erheben, sofern PR!MA die fehlerhafte/unvollständige Rechnung nicht zu
vertreten hat. Sofern bereits im Anmeldeformular im Bemerkungsfeld auf fehlende Zuordnungsmerkmale (Bestellzeichen, Kostenstelle etc.) hingewiesen wird, können die entsprechenden Angaben innerhalb von 5 Tagen nachgereicht werden. So wird gewährleistet, dass eine korrekte und kostenfreie Rechnung ausgestellt wird. Sollten die Zuordnungsmerkmale nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird die Rechnung mit den vorliegenden Angaben erstellt.

(6) Der Kunde oder die Kundin ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PR!MA anerkannt sind.

(7) Bei Bestellungen aus dem Ausland gibt der Kunde oder die Kundin die vom Finanzamt bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Damit kann, soweit keine anderen gesetzlichen Regelungen gelten, die Rechnung ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ausgestellt werden.


(8) Der Kunde oder die Kundin gerät in Verzug, wenn er oder sie die vollständige Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit erbringt.

 

§ 6 Film-, Bild-, Wort- und Tonaufzeichnungen

(1) Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass während der Veranstaltungen ggf. Film-, Bild-, Wort- und Tonaufzeichnungen von ihnen gemacht werden. 

(2) Die Teilnehmenden erklärt sich auch damit einverstanden, dass diese Aufnahmen von PR!MA oder beauftragten Parteien unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen uneingeschränkt unentgeltlich genutzt werden. Die Nutzung beinhaltet die Veröffentlichung der Aufnahmen in digitaler Form und Druckversion sowie die Veröffentlichung in Social Media-Kanälen.

(3) Für Onlineformate gilt im Besonderen: PR!MA zeichnet ihre Onlineveranstaltungen im Regelfall nicht auf. Sollte eine Aufzeichnung erfolgen, wird dies zu Beginn der Aufzeichnung bekannt gegeben. Die Aufzeichnung kann grundsätzlich alle im Konferenztool getätigten Ton- und Bildübertragungen, auch Aktivitäten der Teilnehmenden, wie Zwischenfragen, sowie geschriebene Chatfragen, -Bemerkungen und andere Reaktionen erfassen. PR!MA hat das Recht, diese Aufzeichnungen nach eigenem Ermessen ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Begrenzung zu  verwenden und in Ausschnitten zu veröffentlichen. 
Es obliegt den Teilnehmenden, ihre Mikrofone, Kameras oder andere Bildschirmübertagungen nicht zu aktivieren und den Chat nicht zu nutzen. Für alle zugänglich gemachten Informationen haftet die übertragende Person, auch bei eventuellen Urheber- und Bildrechtsverletzungen.

(4) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine Audio-, Video- oder Screenshot-Aufnahmen der Veranstaltungen oder anderer Teilnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PR!MA und den betroffenen Personen zu erstellen oder zu verbreiten. Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 

§ 7 Haftung

(1) Sollte eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, aus wichtigen oder unvorhersehbaren Gründen nicht durchgeführt werden können, entstehen PR!MA keine Verpflichtungen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Die Haftung von PR!MA als Veranstalter beschränkt sich in jedem Falle auf die Teilnahmegebühr. Jegliche weitergehenden Ansprüche, wie Übernachtungs- und Reisekosten, sind ausgeschlossen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PR!MA nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vernünftigerweise vorhersehbar sind. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

(3) Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer kostenfreien Veranstaltung, weder bei Präsenz- noch bei Online-Formaten. Eine Begrenzung der Personenzahl kann sich beispielsweise durch die zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten ergeben oder durch ein besonderes Format, das nur in einer bestimmten Gruppengröße sinnvoll umgesetzt werden kann.

(4) Im Falle einer Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen, die zu einem Ausfall der Referentin führen, werden die Teilnehmer umgehend informiert und gegebenenfalls einen Ersatztermin angeboten. PR!MA haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern aufgrund des Referentenausfalls entstehen. Dies umfasst auch etwaige Reise- oder Unterkunftskosten, die den Teilnehmern aufgrund der Änderungen entstehen. Im Falle des Referentenausfalls haben die Teilnehmer das Recht, ihre Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren oder auf einen späteren Termin umzubuchen.
 

§ 9 Besondere Bestimmungen für Onlineformate / Haftungsausschluss für technische Verfügbarkeit

(1)  Je nach Plattform, die zum Einsatz kommt, kann eine Installation auf der Hardware der Teilnehmenden erforderlich sein.

(2) Die Zugangsdaten werden in der Regel einen Tag vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt und stellen alle notwendigen technischen Informationen zur Verfügung. 

(3) Vor dem eigentlichen Seminarbeginn wird einen Technik-Check-In angeboten. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, diesen wahrzunehmen, um vorliegende technische Probleme rechtzeitig lösen und pünktlich starten zu können.

(4) PR!MA übernimmt keine Haftung und garantiert nicht dafür, dass die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung innerhalb der konkreten Hard- und Softwareumgebung der von den Teilnehmenden verwendeten digitalen Medien (PC, Tablet, Smartphone) ordnungsgemäß erfolgen kann. Im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet kann keine Gewähr auf 100% stabile Internetverbindung und der daraus resultierenden Stream-Verfügbarkeit gegeben werden. Externe Faktoren können die Internetverfügbarkeit erheblich beeinflussen. Dazu zählen hohe Auslastung (z. B. auch im Unternehmensnetzwerk), Bauarbeiten durch Dritte oder extreme Witterung. Eine zusätzliche Sicherheit kann eine weitere DSL-Leitung (idealerweise ein anderer Netzanbieter) oder ein Uplink über Satellit geben. Grundsätzlich empfiehlt PR!MA die Nutzung eines eigenständigen DSL-Anschlusses über den keine anderen Personen auf das Internet zugreifen. Von einer vorgeschalteten Firewall, Loadbalancing oder einem Proxyserver rät PR!MA ab.

(5) Den Teilnehmenden ist es untersagt Logindaten, Benutzernamen und Passwort für den Zugang zu einer Onlineveranstaltung an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen. Als Ausnahme gilt, wenn statt der angemeldeten Person eine Ersatzperson an dem Seminar oder der Veranstaltung teilnimmt und sie PR!MA hierüber vorher schriftlich unterrichtet hat. PR!MA behält sich das Recht vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang zu Online-Veranstaltungen so lange zu sperren, bis eine Verdachtsausräumung durch die entsprechende Person erfolgt ist. Bei schwerwiegenden Verstößen hat PR!MA das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

(6) Die Videos und bereitgestellten Dokumente wie auch Aufzeichnungen von Online-Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei PR!MA und den beteiligten Referierenden. Ebenso ist eine eigene Aufzeichnung eines Webinars per Audio- oder Videomitschnitt oder durch Screenshots nicht gestattet. Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Audio oder Videodateien, digitalen Präsentationen oder Skripten ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.



§ 9 Aufträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern

(1) Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 13 BGB sind natürliche Personen. Unternehmer gemäß § 14 BGB gehören nicht dazu.

(2) Verbraucherinnen und Verbraucher im oben genannten Sinne können die Anmeldung binnen einer Frist von zwei Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail, Kontaktformular) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse von PR!MA.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird PR!MA etwaige bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Rückzahlungen an den Kunden sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten, beginnend mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für GPM beginnt die Frist mit Empfang der Widerrufserklärung.

 

§ 10 Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre persönlichen Daten entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gesammelt und gespeichert werden. Näheres ist der Datenschutzbestimmung auf der PR!MA-Homepage https://www.primamanagement.de/datenschutz zu entnehmen.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von PR!MA. Gegenüber gewerblichen Kunden gilt Jena als Gerichtsstand Jena für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. 
 


§ 12 Schlussbestimmungen


(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ganz oder teilweise nichtig sind oder nicht werden und für den Fall, dass diese Vereinbarung von den Parteien nicht beabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung am nächsten kommt und vereinbart worden wäre, wenn die Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit oder das Fehlen der jeweiligen Bestimmung bewusst gewesen wäre.

(2) Die vorstehenden Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich.
 


§ 14 Anbieterin und Vertragspartnerin

PR!MA.Management.
Claudia Kellner
Herressener Straße 28
99510 Apolda
Deutschland

info@primamanagement.de
+49 162 98 33 219
www.primamanagement.de

USt.-IDNr. DE370203518
Steuernummer 162/238/26060

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